AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge mit der Firma S.S.T. ! Alle Punkte dieser Vereinbarung gelten nach Auftragserteilung vom Kunden als anerkannt, wenn nicht nachweislich ein schriftlicher Einspruch der Firma S.S.T. vorliegt.

2 Vertragsbedingungen

a) Die Annahme eines Auftrags begründet keine arbeitsrechtliche Beziehung zwischen unseren Mitarbeitern und unseren Kunden. Die Firma S.S.T. ist der ausschließliche Arbeitgeber. Für die Einhaltung aller Arbeits-, Steuer- und sozialrechtlichen Vorschriften haften wir nur bei Tätigkeiten, die unseren Vertragsumfang betreffen.
b) Die Ausführung des vereinbarten Auftrages kann auch einem Partner von der Firma S.S.T. anvertraut werden. Der Datenschutz bleibt auch hierbei aufrecht erhalten.

3 Haftung

a) Der Vertragspartner bzw. Auftraggeber verpflichtet sich, alle Mitarbeiter der Firma S.S.T. auf eventuelle Gefahren und deren Abwendung vor Auftragserteilung hinzuweisen. Sollte er diesem nicht nachkommen, kann kein Schadenersatz für auftretende Schäden geltend gemacht werden. Außerdem behält sich die Firma S.S.T. das Recht vor, den Vertrag ihrerseits zu kündigen und eventuelle Schadenersatzforderungen ihrerseits geltend zu machen. Der Einsatzort beinhaltet nur den vorher mit der Firma S.S.T. vereinbarten Abschnitt, sollten außerhalb des Einsatzortes zwingende Gründe für einen Einsatz der Mitarbeiter gegeben sein, muss dies vorher mit der Einsatzleitung abgesprochen werden.
b) Die Haftung der Firma S.S.T. umfasst nur soweit im Gesetz verankerte Punkte in direktem Zusammenhang mit der Ausübung der jeweiligen Tätigkeit des Mitarbeiters.
c) Finanzielle oder materielle Schadensfälle können nicht geltend gemacht werden, wenn diese in direktem Zusammenhang mit der Ausübung des vertraglich gesicherten Einsatzortes zusammenhängen oder nicht von Seiten der Firma S.S.T. oder des Vertragspartners vorhersehbar sind.
d) Die Haftung der Firma S.S.T. besteht selbstverständlich für den Fall von Schäden in Zusammenhang mit unauthorisierter Handlung, sofern grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

4 Vereinbarungen

Bei einem Einsatz für eventuelle Vertrauensarbeiten z.B. Geldtransporte etc. ist eine vorherige Vereinbarung mit der Geschäftsleitung erforderlich, andernfalls kann keine Haftung übernommen werden.

5 Zahlungsmodulitäten

a) Die Verrechnungssätze der Firma S.S.T. verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei kollektiven Änderungen oder ggf. anfallenden gesetzlichen Änderungen erhöhen sich unsere Verrechnungssätze rückwirkend.
b) Die Rechnung wird unmittelbar nach Auftragsbeendigung gestellt.
Sofern nichts anderes mit der Geschäftsleitung der Firma S.S.T. vereinbart ist, ist die Rechnungssumme bei erhalt der Rechnung bar und netto Kassa fällig.
c) Bei Zahlungsverzug ist die Firma S.S.T. berechtigt, einen Zinssatz von 12% p.A. einzufordern. Des Weiteren hat der Kunde alle anfälligen Mahn-, Anwalts- und Inkassospesen sowie weitere Bearbeitungsgebühren zur Gänze zu tragen.

6 Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

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